Marlies Schultz


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Für das Verhältnis zwischen der 1&1 Internet AG mit Sitz Montabaur (nachfolgend 1&1 genannt) und dem 1&1 ProfiSeller (nachfolgend ProfiSeller genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.

Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim ProfiSeller wirksam, sofern 1&1 bis dahin kein entsprechender Widerspruch des ProfiSellers zugeht. 1&1 wird dem ProfiSeller mit der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruches besonders hinweisen.

2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt nach der Anmeldung durch den ProfiSeller mit Annahme des Antrags durch Zusendung der Annahmeerklärung auf dem Postweg zustande.

3. Rechte des ProfiSellers
Durch diesen Vertrag wird der ProfiSeller nicht verpflichtet, für 1&1 tätig zu sein. Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den Parteien begründet.

Der ProfiSeller ist insbesondere nicht berechtigt, im Namen von 1&1 aufzutreten, für 1&1 Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

4. Anspruch auf Prämie, Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Sofern für über 1&1 angebotene Produkte und Dienstleistungen in der jeweils gültigen Provisionsliste Prämien vorgesehen sind, erhält der ProfiSeller für das Vermitteln eines Vertrages eine Prämie nach dem jeweils gültigen Prämiensystem. Eine mehrfache Provisionierung einer Vermittlung durch andere Prämiensysteme von 1&1 ist ausgeschlossen. 1&1 bestimmt durch das jeweils gültige Prämiensystem die Höhe der Prämie nach billigem Ermessen. Die Prämie wird im Voraus bereits nach Abschluss des vermittelten Vertrages gezahlt. Der Anspruch auf Zahlung einer Prämie entsteht aber erst dann, wenn der vom ProfiSeller vermittelte Vertrag eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten erreicht. Der Anspruch entsteht darüber hinaus nur wenn und soweit der Kunde des vermittelten Vertrages Leistungen für die Mindestvertragslaufzeit gegenüber dem Produktanbieter erbringt.

Der Anspruch auf Zahlung der Prämie kann ohne schriftliche Zustimmung von 1&1 nicht abgetreten werden. Der ProfiSeller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Pflichten des ProfiSellers
Der ProfiSeller hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm an Dritte übermittelten Informationen wahrheitsgemäß sind und dem betreffenden Angebot des Produktanbieters entsprechen. Der ProfiSeller hat dem Kunden die Vertragsunterlagen vollständig auszuhändigen. Der ProfiSeller ist außerdem verpflichtet, den Kunden auf die für den jeweiligen Vertrag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen und ihm den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.

Der ProfiSeller ist weiter verpflichtet, jede von ihm durchgeführte Werbemaßnahmen als eigene Maßnahme kenntlich zu machen. Er darf Produkte nur dann per E-Mail oder Fax bewerben, wenn er mit dem vermuteten oder ausdrücklichem Einverständnis des Empfängers handelt. Der ProfiSeller darf zur Werbung ausschließlich Materialen verwenden, die ihm von 1&1 zur Verfügung gestellt wurden. Insbesondere darf er außerhalb des ProfiSeller-Shops Marken, Warenzeichen und Logos von 1&1 oder Dritten nur verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von 1&1 oder des Dritten vorliegt. Der ProfiSeller stellt 1&1 von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von 1&1 bleiben unberührt.

6. Rechtsstellung des Kunden
Der vermittelte Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter zustande. Der Produktanbieter behält sich das Recht vor, vom ProfiSeller vermittelte Kunden abzulehnen.

7. Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche gegen 1&1 sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 1&1 auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung von 1&1 auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsschluss für 1&1 typischer Weise voraussehbar waren.

Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung sowie wegen Personenschäden und deren Folgen bleibt unberührt. Die Haftung von 1&1 ist in jedem Fall beschränkt auf einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 pro Schadenfall. Der Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere der Ersatz entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges
Es gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Montabaur. 1&1 ist aber darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.