1. Geltungsbereich
Für das Verhältnis zwischen der 1&1 Internet AG mit
Sitz Montabaur (nachfolgend 1&1 genannt) und dem 1&1 ProfiSeller
(nachfolgend ProfiSeller genannt) gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen.
Änderung dieser Geschäftsbedingungen werden
sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung
beim ProfiSeller wirksam, sofern 1&1 bis dahin kein entsprechender
Widerspruch des ProfiSellers zugeht. 1&1 wird dem ProfiSeller
mit der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung eines unterlassenen
Widerspruches besonders hinweisen.
2. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt nach der Anmeldung durch den ProfiSeller mit Annahme
des Antrags durch Zusendung der Annahmeerklärung auf dem Postweg
zustande.
3. Rechte des ProfiSellers
Durch diesen Vertrag wird der ProfiSeller nicht verpflichtet, für
1&1 tätig zu sein. Es wird weder ein Arbeitsvertrag noch
ein Handelsvertreterverhältnis zwischen den Parteien begründet.
Der ProfiSeller ist insbesondere nicht berechtigt,
im Namen von 1&1 aufzutreten, für 1&1 Angebote anzunehmen,
Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
4. Anspruch auf Prämie, Abtretung,
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Sofern für über 1&1 angebotene Produkte und Dienstleistungen
in der jeweils gültigen Provisionsliste Prämien vorgesehen
sind, erhält der ProfiSeller für das Vermitteln eines Vertrages
eine Prämie nach dem jeweils gültigen Prämiensystem.
Eine mehrfache Provisionierung einer Vermittlung durch andere Prämiensysteme
von 1&1 ist ausgeschlossen. 1&1 bestimmt durch das jeweils
gültige Prämiensystem die Höhe der Prämie nach
billigem Ermessen. Die Prämie wird im Voraus bereits nach Abschluss
des vermittelten Vertrages gezahlt. Der Anspruch auf Zahlung einer
Prämie entsteht aber erst dann, wenn der vom ProfiSeller vermittelte
Vertrag eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten erreicht. Der Anspruch
entsteht darüber hinaus nur wenn und soweit der Kunde des vermittelten
Vertrages Leistungen für die Mindestvertragslaufzeit gegenüber
dem Produktanbieter erbringt.
Der Anspruch auf Zahlung der Prämie kann ohne
schriftliche Zustimmung von 1&1 nicht abgetreten werden. Der ProfiSeller
darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur
zu, soweit sie auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Pflichten des ProfiSellers
Der ProfiSeller hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm an
Dritte übermittelten Informationen wahrheitsgemäß
sind und dem betreffenden Angebot des Produktanbieters entsprechen.
Der ProfiSeller hat dem Kunden die Vertragsunterlagen vollständig
auszuhändigen. Der ProfiSeller ist außerdem verpflichtet,
den Kunden auf die für den jeweiligen Vertrag geltenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hinzuweisen und ihm den Inhalt der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
Der ProfiSeller ist weiter verpflichtet, jede von
ihm durchgeführte Werbemaßnahmen als eigene Maßnahme
kenntlich zu machen. Er darf Produkte nur dann per E-Mail oder Fax
bewerben, wenn er mit dem vermuteten oder ausdrücklichem Einverständnis
des Empfängers handelt. Der ProfiSeller darf zur Werbung ausschließlich
Materialen verwenden, die ihm von 1&1 zur Verfügung gestellt
wurden. Insbesondere darf er außerhalb des ProfiSeller-Shops
Marken, Warenzeichen und Logos von 1&1 oder Dritten nur verwenden,
wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von 1&1
oder des Dritten vorliegt. Der ProfiSeller stellt 1&1 von allen
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten
Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von 1&1 bleiben
unberührt.
6. Rechtsstellung des Kunden
Der vermittelte Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden
und dem jeweiligen Produktanbieter zustande. Der Produktanbieter behält
sich das Recht vor, vom ProfiSeller vermittelte Kunden abzulehnen.
7. Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche gegen 1&1 sind ausgeschlossen, es
sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 1&1 auch
bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränkt sich
die Haftung von 1&1 auf den Ersatz der Schäden, die bei Vertragsschluss
für 1&1 typischer Weise voraussehbar waren.
Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften,
vertraglicher Vereinbarung oder Zusicherung sowie wegen Personenschäden
und deren Folgen bleibt unberührt. Die Haftung von 1&1 ist
in jedem Fall beschränkt auf einen Betrag in Höhe von EUR
500,00 pro Schadenfall. Der Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere
der Ersatz entgangenen Gewinns, ist ausgeschlossen.
8. Sonstiges
Es gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht beweglicher Sachen
(CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Montabaur.
1&1 ist aber darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.